| Arznei-und Verbandmittel | Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arznei- oder Verbandmittel eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Abgabepreises. Mindestens 5,00€ höchstens 10,00€ allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels sind vom Versicherten selbst zu tragen. Blut- und Harnteststreifen bleiben von der Zuzahlung ausgenommen. Bei Arzneimitteln wird die Zuzahlung pro Packung berechnet, bei Verbandmitteln pro Zeile. | | | | Rezepturen | Die Höhe der Zuzahlung beträgt ebenso wie bei den sonstigen Arzneimitteln 10% des Preises, mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten der Rezeptur. | | | | Hilfsmittel | | Zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel: | Die Zuzahlung beträgt für alle verordnungsfähigen Hilfsmittel 10% des jeweiligen Preises, mindestens 5,00€ und höchsten 10,00€, aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. | | | | Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: | Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10% je Packung, höchstens jedoch 10,00 € für den Monatsbedarf je Indikation. | | | | Schwangerschaft | Die Befreiung von der Zuzahlung bei Verordnungen für Schwangere in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bleibt bestehen. | | | | Belastungsobergrenze | Für alle Versicherten gilt grundsätzlich, bezogen auf alle Zuzahlungen, eine Belastungsobergrenze von 2% des Bruttoeinkommens im Kalenderjahr. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsobergrenze 1% des Bruttoeinkommens. Wird die Belastungsobergrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Zuviel gezahlte Zuzahlungen sind zu erstatten. WICHTIG: Zuständig für die Beratung der Patienten zu allen Zuzahlungsfragen ist die jeweilige gesetzliche Krankenkasse. Den Beleg über die Höhe Ihrer Zuzahlungen pro Jahr, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erhalten Sie von uns, wenn Sie eine Kundenkarte besitzen. Damit entfällt das lästige sammeln einzelner Quittungen. | | | | Zuzahlungsermäßigung durch die Krankenkasse | Die Krankenkasse kann, soweit es Ihre Satzung zulässt, in besonderen Versorgungsformen Ermäßigungen der Zuzahlung (z.B.Bonusmodelle) ermöglichen. Daher sammeln Sie Quitttungen für die Zuzahlungen oder fragen Sie uns nach der Gesundheitskarte der Zinzendorf-Apotheke. Mit Hilfe dieser persönlichen Gesundheitskarte brauchen Sie die Kassenbelege nicht mehr mühsam zu sammeln. Unsere Datenkasse speichert mit Hilfe Ihrer Gesundheitskarte alle Barverkäufe, Zuzahlungen und Rezeptgebühren. Auf Termin drucken wir Ihnen dann Sammelbelege für Ihre Krankenkasse oder das Finanzamt aus. |
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Öffnungszeiten | Montag | 8:00 - 18:00 Uhr | | Dienstag | 8:00 - 18:00 Uhr
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